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Kleinkaliber | |||||||||||||||||||
Gewehrschießen mit dem Kleinkaliber
Die Wettkämpfe werden in der Regel als reine Liegendwettkämpfe oder als Kombination in den drei Stellungen liegend, stehend, kniend ausgetragen. Im Liegend- und Kniendanschlag ist ein Gewehrriehmen erlaubt. Beim Kniendanschlag darf zudem eine Kniendrolle unter den Spann des rechten Fußes gelegt werden. Ein Kleinkalibergewehr darf nicht schwerer als 6,5 bzw. 8 Kilogramm (je nach Klasse) sein. Ansonsten sind Einzellader jeder Art zulässig. Abzug und Schäftung sind beliebig und auch Laufbeschwerungen (innerhalb des zul. Gesamtgewichtes), Daumenauflage und verstellbare Kolbenkappe sind erlaubt. Der Ringabstand bei den Kleinkaliberscheiben beträgt wie auch bei der Luftpistole 8 mm. Nur die "Zehn" ist mit 10,4 mm vergleichsmäßig kleiner. Das deutsche Waffengesetzt schreibt vor, dass man zum erwerb eines Kleinkalibergewehres eine Waffenbesitzkarte benötigt. Diesen erhält man nur, wenn man einen Sachkundelehrgang absolviert hat und von der zuständigen Behörde als "zuverlässig" eingestuft wird. Eine Vorstrafe oder schon ein Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann dies für immer verhindern. Zusätzlich wird zum Kauf der passenden Munition ein Munitionserwerbschein benötigt. Im Schützenhaus stehen den Mitgliedern acht Stände zur Verfügung, die für Kleinkalibergewehre zugelassen sind. Wettkampfdisziplienen:
Zuständig für den Bereich des Kleinkaliber-Schießens bei uns im Verein ist der Sportleiter. Bei Interesse oder für weitere Informationen nehmen sie bitte direkt Kontakt mit ihm auf:
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